Die französische SARL


Wussten Sie schon, dass die französische SARL oder EURL mit einem Stammkapital von 1€ auskommt?

Diese Möglichkeit besteht seit 2004 und wird gerne als Alternative zur englischen Limited für Geschäftstätigkeiten in Deutschland gewählt. Das liegt daran, dass die englische Limited in Deutschland keinen guten Ruf geniesst und deutsche Geschäftspartner eher abschreckt.

Auch Existenzgründer, die die hohen Stammkapitaleinlagen einer deutschen GmbH scheuen, sind mit einer französischen SARL gut bedient, da Sie ihrer Rechtsstruktur nach dem deutschen GmbH Recht sehr ähnlich.

Ihre französische SARL können wir vor Ort kurzfristig für Sie gründen und in unserem Bürocenter domizilieren lassen. Nach Erhalt des französischen Handelsregisterauszuges können Sie Ihre französische SARL problemlos und ohne aufwändiges Legalisationsverfahren als Niederlassung in Deutschland im deutschen Handelsregister eintragen lassen. Dabei erhalten Sie auf Wunsch eine Kreditkarte und eine französische Bankverbindung mit Internetbanking.

Eine kompetente steuerliche, wie auch juristische Begleitung wird durch unsere deutschsprachigen Steuerberater und Anwälte gewährleistet.

Sollte es keine Kapitalgesellschaft sein, sondern ein Einzelunternehmen oder eine Handelsagentur sind wir Ihnen auch gerne bei der Gründung behilflich.


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